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Ryanair: Billig-Airline will sich vor Entschädigungen drücken

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Foto Ryanair EntschädigungenPassagiere die von Flugausfällen und Verspätungen betroffen sind, haben ein Anrecht auf Entschädigungen durch die Fluggesellschaft. Ryanair will die Entschädigungen erschweren und möchte mit einer neuen Klausel in den AGB verhindern, dass sich Betroffene an Fluggastrechte-Portale wenden.

Ryanair führt umstrittene Klausel ein

Einige Fluggesellschaften drücken sich gerne, wenn es um die Auszahlung von Entschädigungen geht. Doch jeder Fluggast erhält bis zu 600 Euro Entschädigung, wenn sich ein Flugzeug innerhalb der EU verspätet und sogar ausfällt. Immer mehr Kunden nutzen daher sogenannte Fluggastrechte-Portale. Diese Inkassoportale für Passagierflüge kaufen die Rechte an der Entschädigungszahlung und klagen dann selbst gegen die Airlines. Die Kunden bekommen ihre Entschädigung sofort von dem jeweiligen Portal ausgezahlt. Somit kann man sich eine Menge Ärger und Zeit sparen.
Nun möchte Ryanair diese Praxis womöglich verbieten. Die Airline hat ihre AGB um eine umstrittene Klausel ergänzt. Der Artikel schließt die Abtretung von Ausgleichs-, Schadenersatz- und Rückerstattungsansprüchen an Dritte aus. Somit können Kunden von Ryanair entsprechende Fluggastrechte-Portale gar nicht nutzen, wenn sie eine Entschädigungsforderung haben.

Abtretung an Dritte nicht zulässig

Doch die Klausel bei Ryanair scheint gar nicht rechtens zu sein. Denn das Amtsgericht Hannover zum Beispiel hat diese Klausel schon für unwirksam erklärt (Az.: 531 C 10491/11). Für Fluggäste ist die EU-Fluggastrechteverordnung zuständig. Und die sagt in Artikel 15: „Die Verpflichtungen gegenüber Fluggästen gemäß dieser Verordnung dürfen – insbesondere durch abweichende oder restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag – nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.” Das heißt, Ryanair darf die Abtretung an Dritte gar nicht verbieten.
Die Fluggesellschaft hat allerdings einen guten Grund, warum sie versucht mit dieser Klausel Fluggastrechte-Portale zu unterbinden. Während die einzelnen Kunden meist den Weg zum Gericht scheuen, um die eigenen Forderungen gegenüber den Airlines durchzusetzen, setzen die Portale die Rechte der Fluggäste auch gerichtlich durch. Dafür kassieren sie teils hohe Provisionen.
Besonders Ryanair ist Verbraucherschützern immer wieder ein Dorn im Auge. Die Airline weigert sich in den meisten Fällen Entschädigungen zu zahlen und beruft sich auf außergewöhnliche Umstände. Und auch das Fluggastrechte-Portal Flightright beklagt, dass in 98 Prozent der berechtigten Forderungen Ryanair nicht zahle. Somit ist es durchaus nachvollziehbar, wenn sich Kunden an Portale wenden, die ihnen die Arbeit abnehmen.


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