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Nach dem Streik: Ihre Rechte zum Nachlesen

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Rechte nach Streik bei EurowingsEs ist vorbei. Seit Mitternacht ist der Streik der Kabinengewerkschaft Ufo beendet. Durch den Ausfall von 393 der 551 Flüge von Eurowings saßen rund 50.000 Passagiere an den deutschen Flughäfen fest. Hier finden Sie Ihre Rechte zum Nachlesen.

Kann ich Schadensersatz von Eurowings fordern?

Das durch die EU geregelte Fluggastrecht räumt Passagieren relativ hohe Entschädigungen ein, etwa bei Verspätungen oder Flugausfällen, welche die jeweilige Airline selbst verschuldet hat. Fällt ein Flug aber aufgrund „höherer Gewalt“ aus, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Hierzu zählt nach gerichtlichem Beschluss auch der Flugausfall, der durch einen Streik des Personals bedingt ist. Somit sind für die gestern ausgefallenen Flüge durch den Streik des Kabinenpersonals bei Eurowings keine Schadensersatzansprüche rechtens.

Muss Eurowings Kosten für Verpflegung zahlen?

Auch wenn wegen „außergewöhnlicher Umstände“ kein Anspruch auf eine Schadensersatzzahlung besteht, ist Eurowings im Falle der gestrigen Flugausfälle dazu verpflichtet, angefallene Kosten für notwendige Übernachtungen im Hotel sowie Verpflegung zu übernehmen. Dabei sollte man es jedoch nicht übertreiben. Auch hier ist geregelt, dass nur angemessene und notwendige Leistungen zu erstatten sind.

Welchen Anspruch auf Beförderung habe ich?

Der Anspruch auf Beförderung ist vom Streik nicht beeinträchtigt. Gebe Sie Ihr Flugticket nicht zurück, bleibt die Airline dazu verpflichtet, Sie in jedem Fall zum entsprechenden Reiseziel zu bringen. Welcher Art diese Beförderung ist, bleibt jedoch der Airline überlassen. So kann es sich beispielsweise um einen alternativen Flug mit der selben Fluggesellschaft oder aber um einen Ersatzflug bei einer anderen Airline handeln. Auch eine „Umbuchung“ auf die Bahn ist eine denkbare Lösung. Wichtig ist, dass Beförderungszeitpunkt und Komfort vergleichbar sind. Bei Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter beispielsweise eine Frist von einigen Stunden, um einen neuen Flug zu organisieren.

Darf ich stornieren oder umbuchen?

Oft widerstrebt es den Fluggesellschaften, Passagieren von annullierten Flügen die Stornierung des Fluges zu ermöglichen. Nach europäischem Fluggastrecht sind die Airlines aber auch hier in der Pflicht: Als Passagier haben Sie in jedem Fall das Recht, den gecancelten Flug auf einen anderen Flug umzubuchen oder zu stornieren – und zwar absolut kostenlos. Mehrkosten für ein teureres Flugticket müssen hingegen selbst getragen werden. Bei Eurowings ist es gestern so geregelt worden, dass es als Ersatz zu entfallenen Inlandsflügen 2. Klasse-Tickets für die Deutsche Bahn gab.

Hier lesen Sie mehr zum Thema Fluggastrecht und Entschädigung


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