Reiseveranstalter und Airlines können ihre Türkei-Flieger wegen wiederholter Terror-Anschläge nicht auslasten und verlegen deshalb ihre Kapazitäten auf Flüge nach Spanien oder Griechenland. Türkei-Urlauber müssen sich auf veränderte Flugzeiten einstellen.
Flüge in die Türkei werden zusammengelegt
Wegen der wiederholten Terroranschläge ist der Tourismus in der Türkei stark eingebrochen – der Terror hat massive Auswirkungen auf die die Reisepläne der Deutschen. Die Buchungen für die Türkei liegen 25 Prozent unter dem Vorjahreswert. 2015 besuchten 38 Millionen Touristen das beliebte Reiseland, darunter auch etwa 5,6 Millionen Bundesbürger. Wenige Monate vor Beginn der Hauptreisezeit reagieren nun auch die Fluggesellschaften mit dem Verlegen ihrer Flugkapazitäten zu „terrorfreien“ touristischen Zielen wie Spanien oder Griechenland. Urlauber, die ihren Türkei-Urlaub für den Sommer 2016 bereits gebucht haben, müssen sich vor allem bei Charterflügen auf Flugzeitenänderungen einstellen.
Warum ist das so? Flugzeuge müssen ausgelastet sein – leere Sitze sind für die Airlines und die Reiseveranstalter trotz der Subventionierung durch die Türkei teuer. Vor allem Ferienflieger wie Condor oder Tuifly planen nun um und fassen mehrere Flüge in die Türkei zu einem zusammen. Das kann für Türkei-Urlauber bedeuten, dass sie zu einer anderen Tageszeit abfliegen als ursprünglich geplant oder sich schlimmstenfalls sogar der Abflugtag ändert. Der Türkei-Tourist selbst muss nicht persönlich aktiv werden – die Veranstalter buchen ihre Gäste auf andere Flüge um, wenn eine geplante Verbindung gestrichen bzw. verlegt wird und informieren die Passagiere in der Regel schriftlich über die Änderung der Flugzeit.
Ähnlich wie mit ihren Türkei-Flügen verfahren Reiseveranstalter derzeit auch mit ihren Flügen nach Ägypten – Airlines, die Flüge in das Land am Nil anbieten, haben ihr Angebot in etwa halbiert.
Zur EXPO 2016 in Antalya erhöhte Terrorgefahr
Ab dem 23. April 2016 findet in dem beliebten türkischen Badeort Antalya bis zum 30. Oktober 2016 die Weltausstellung EXPO 2016 unter dem Leitthema „Kinder und Blumen“ statt. Kurz vor Beginn der Großveranstaltung haben die USA vor möglichen Anschlägen auf Touristen gewarnt. Die israelische Terrorabwehrbehörde hatte israelische Touristen kurz zuvor sogar zur baldigen Ausreise aus der Türkei aufgerufen, weil es glaubhafte Bedrohungen für Touristengebiete gebe.
Gibt es eine Entschädigung bei Flugverschiebungen ?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung gilt zwar grundsätzlich, dass Passagieren bei Annullierungen und Verspätungen von mindestens drei Stunden eine Entschädigung zusteht. Doch diese Regel greift nicht, wenn der Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist und die Streichung oder Umbuchung mindestens 14 Tage vor dem Start erfolgt. Sommerurlauber, die in die Türkei reisen, werden falls erforderlich bereits jetzt umgebucht – demzufolge steht ihnen keine Entschädigung zu.
Betroffene Urlauber können jedoch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Wenn sich der Start in den Urlaub beispielsweise um einen Tag verzögert, können Kunden den Reisepreis anteilig mindern. Zudem besteht die Möglichkeit, den Tagesreisepreis mindern, wenn ein Flug innerhalb eines Tages um mindestens vier Stunden verlegt wird und dabei unter Umständen noch die Nachtruhe gestört wird. Die Höhe der Entschädigung wird im Fall einer Türkei-Reise jedoch recht gering ausfallen, weil sie vom Reisepreis abhängt.