Der skandalträchtige Airline-Chef O’Leary übt entschiedene Kritik an der deutschen Luftverkehrssteuer. Ryanair fordert die Bundesregierung auf, künftig auf die Abgabe zu verzichten. Vergessen die Zeit, in der Ryanair die Gebühr bereits erhoben hatte, bevor sie überhaupt fällig war.
Am 20. Mai will das Bundesverfassungsgericht die deutsche Luftverkehrssteuer überprüfen. Womöglich erwartet die Airlines und Passagiere ein Ende der zusätzlichen Steuerbelastung. Ryanair-Chef Michael O’Leary würde dies auf jeden Fall freuen, wie er bei einer Pressekonferenz anlässlich 15 Jahren Ryanair am Flughafen Hahn deutlich machte. Die Luftverkehrssteuer sei das zentrale Hindernis für Wachstum, meinte der Billigairline-Boss. Allein die Zahl der Passagiere in Hahn könnte sich von zwei auf vier Millionen verdoppeln, würde die Steuer entfallen. O’Leary weiter: „Wir fordern die deutsche Regierung noch einmal dazu auf, die Luftverkehrsabgabe abzuschaffen, Arbeitsplätze und den regionalen Tourismus zu fördern.“
Ryanair demonstriert Opportunismus
O’Learys Worte dürften für einige Passagiere wie Hohn klingen. Seine Airline war die erste, welche die Luftverkehrssteuer im August 2010 erhob; noch fünf Monate bevor das Luftverkehrssteuergesetz überhaupt in Kraft trat. Was damals voreilig erschien, scheint man nun mit willkommenen Worten gegen die Steuer wieder wett machen zu wollen. Böse Zungen behaupten jedoch, mit der Kritik an der Steuer kurz vor der Entscheidung aus Karlsruhe demonstriere Ryanair lediglich Opportunismus. Die Zeichen für ein Ende der Steuer stehen gut; Ryanair könnte das Urteil als eigenen Erfolg vermarkten wollen.
Verfassungsmäßigkeit der Steuer
Die Luftverkehrssteuer wird ausschließlich in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 beim Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen erhoben. Gesetzesgrundlage dafür ist das Luftverkehrssteuergesetz, gegen welches die SPD-Regierung von Rheinland-Pfalz noch zu Amtszeiten eine abstrakte Normenkontrolle beantragt hatte. Die frühere Regierung war der Meinung, die Steuer schade dem Standort. Infolgedessen wird die Steuer in wenigen Tagen vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft.
Kosten der Luftverkehrssteuer
Seit 2012 berechnet sich der Steuersatz, den die Airlines auf den Ticketpreis aufschlagen, nach der Flugstrecke. Zubringerflüge zu einer Langstrecke, innerdeutsche Flüge oder Kurzstrecken kosten pro Passagier 7,50 Euro. Mittelstrecken kosten 23,43 Euro und Langstreckenflüge 42,18 Euro. Auf innerdeutschen Flügen fällt zusätzlich die Mehrwertsteuer an.
Hahn ist wichtigster Stützpunkt von Ryanair
Auf dem deutschen Markt ist der Hunsrück-Flughafen Hahn der wichtigste Standort für O’Learys Billigflieger. Ryanair betreibt eine Wartungsbasis sowie ein Trainingscenter für Crewmitglieder. Entsprechend umfassend ist auch das wachsende Flugangebot von Ryanair. Im kommenden Winterflugplan sollen vom Flughafen Hahn aus insgesamt 32 Destinationen und damit ein Ziel mehr angesteuert werden. Neu im Angebot werden Comiso auf Sizilien, Fuerteventura sowie das bulgarische Plovdiv sein. Vier Maschinen wird Ryanair dazu am Flughafen Hahn stationieren.