Am 24. März 2016 jährt sich der Absturz des Germanwings-Fluges, den der Copilot in den französischen Alpen absichtlich verursacht hat. Als Konsequenz will die Koalition nun das Luftverkehrsgesetz ändern und Piloten unangemeldet kontrollieren.
Pilotenkontrollen in begründeten Verdachtsfällen
Nach der Germanwings-Katastrophe im März 2015 plant die Große Koalition eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, um bei Piloten unangemeldete stichprobenartige Kontrollen auf Alkohol, Drogen und Medikamente durchführen zu können. In anderen Ländern ist das bereits die gängige Praxis. Zudem soll eine flugmedizinische Datenbank eingerichtet werden, die verhindern soll, dass erkrankte Piloten ihre Probleme durch einen ständigen Arztwechsel verschleiern können. Mit der Datenbank wolle man Piloten aber keinesfalls unter Generalverdacht stellen: „Dabei werden höchste Maßstäbe an den Datenschutz angelegt, so dass auch in Zukunft das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Pilot und Arzt nicht gefährdet ist“, betonte der verkehrspolitische Sprecher der Union, Ulrich Lange. Der Vorwurf des Generalverdachts wurde von der Pilotenvertretung Vereinigung Cockpit geäußert.
Die Fluggesellschaften sollen laut Gesetzentwurf bei einem auf Tatsachen begründetem Verdacht ihr Personal überprüfen können, ob es unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht so dass „die Dienstfähigkeit der betreffenden Person wegen der Einnahme dieser Mittel beeinträchtigt oder ausgeschlossen ist“. Fluggesellschaften sollen künftig „dafür Sorge tragen, dass nur Luftfahrtpersonal eingesetzt wird, das befähigt und geeignet ist, eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten“ – so zitiert die „SZ“ aus einem Änderungsantrag der Bundesregierung zum Luftverkehrsgesetz.
Zusätzlich soll es präventive Zufallskontrollen beim fliegenden Personal geben. Wie deren konkrete Durchführung in der Praxis gehandhabt wird, sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen regeln.
Die Pläne zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes gehen zurück auf eine Arbeitsgruppe (Taskforce), die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen eingesetzt hatte. Damals kamen alle 150 Insassen, unter denen sich auch viele Deutsche befanden, ums Leben. Der 27-jährige Copilot hatte damals seinen Kollegen aus dem Cockpit ausgesperrt und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht. Nach Überzeugung der Ermittler hatte der Täter psychische Probleme und Suizidabsichten. Dobrindt will hinsichtlich der unangekündigten Pilotenkontrollen auch eine Regelung auf europäischer Ebene anstoßen.
Quelle: SZ