Der Streit um die Flugrouten für den Hauptstadtflughafen BER könnte vor dem EU-Gericht landen. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt.
Im Streit um die veränderten Flugrouten für den BER hat die EU-Kommission in Brüssel ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet. Deutschland müsse bei der Planung von Flugrouten die Folgen für Natur und Umwelt prüfen, so die Kommission.
Diese Forderung aus Brüssel war eigentlich absehbar, zumal auch das Potsdamer Infrastrukturministerium empfohlen hatte, zu prüfen, ob nach der Veränderung der Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Die neuen, nachträglich geänderten Flugrouten, deren Auswirkungen auf die Umwelt bisher nicht getestet wurden, sollen nämlich überwiegend über Vogelschutzgebiete am Müggel- und Rangsdorfer See im Südosten Berlins führen. Die Flugroute über den Wannsee war schon im Vorfeld wegen der Risiken beim Überfliegen des Forschungsreaktors des Helmholtz-Zentrums gekippt worden.
Das Bundesverkehrsministerium lehnte unter Berufung auf deutsches Recht eine Überprüfung ab und widersetzt sich damit übergeordneten europäischen Umweltgesetzen. Anwohner und Umweltschutzverbände hatten daraufhin geklagt. Nun muss das Bundesverkehrsministerium innerhalb von zwei Monaten eine Erklärung abgeben, ansonsten könnte der Streit möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg enden.
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BER: Flugrouten-Streit könnte vor EU-Gericht landen
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