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Alles rechtens bei fluege.de

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Foto fluege.de: Die Darstellung des Zahlungsmittelentgelts und des Service-Entgelts bei der Flugbuchung ist korrekt.Das Flugbuchungsportal fluege.de sieht erneut seine kunden- und verbraucherfreundlichen Angebote bestätigt: Das Landgericht Leipzig weist erneut einen Antrag des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. zurück.

Das Airline-Vergleichsportal fluege.de kann wieder einen Erfolg verbuchen: Die Darstellung des Zahlungsmittelentgelts und des Service-Entgelts bei der Flugbuchung ist und bleibt rechtens. Nachdem in der Vergangenheit bereits das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden diesbezüglich mehrere Anträge des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. zurückgewiesen haben, ist jetzt auch der jüngste Antrag der Verbraucherschützer am Landgericht Leipzig gescheitert (AZ 05 O 1977/14).

fluege.de bietet maximale Transparenz

Die Anträge des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. beriefen sich alle auf die Rechtsprechung des Landgerichts Leipzig vom September 2014. Seit Januar 2015 verwendet das Portal fluege.de jedoch eine neue Buchungsstrecke, die dem Kunden maximale Transparenz bei augenblicklicher Ticketendpreis-Berechnung gewährleistet. Sowohl diese Darstellung als auch die vorgenommene notwendige Unterscheidung zwischen Zahlungsmittelentgelt und Service-Entgelt wurden unterdessen mehrfach von Gerichten bestätigt. Dennoch lassen diverse Verbraucherschutz-Organisation nicht locker und wollen diesen offensichtlichen Mehrwert für den Verbraucher aus unerklärlichen Gründen nicht anerkennen. Trotz des offenen Dialogs und mehrfacher richterlicher Bestätigungen wird immer wieder versucht, den kunden- und verbraucherfreundlichen Flugpreisvergleich auf fluege.de einzuschränken.

Dieser Service muss finanziert werden, das steht außer Zweifel. Daher ist das Service-Entgelt die originäre und tatsächliche Vergütung aller flugvermittelnden Reisebüros. Auch fluege.de verlangt – wie in der Reisebranche generell üblich – ein Service-Entgelt (Service Fee), weil die Vermittlung eines Fluges eine Dienstleistung darstellt, für die üblicherweise bezahlt werden muss. Das scheinen einige Verbraucherschutz-Organisationen allerdings völlig anders zu sehen. Zu Unrecht, wie jetzt erneut bestätigt wurde.

Völlig vom Service-Entgelt abgekoppelt ist das Zahlungsmittelentgelt. Dieses wird separat zumeist von Airlines erhoben und vom Vermittler in maximal gleicher Höhe an den Kunden weitergereicht. Das Reisebüro verdient daran nichts.


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