Das Urteil der Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe ist eindeutig: Die umstrittene Luftverkehrssteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dennoch will sich die Branche weiter für die Abschaffung der Steuer einsetzen.
Gegen die Luftverkehrssteuer geklagt hatte das Bundesland Rheinland-Pfalz. Das Gericht lehnte die Klage jetzt ab und urteilte: „Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar.“ Reisende müssen also nach wie vor mit Steuern auf Flugtickets rechnen. Das trifft vor allem deutsche Unternehmen, die für Dienstreisen weiterhin tief in die Tasche greifen müssen. Die Luftfahrtbranche will aber nicht aufgeben: Sie wird die Politik weiter zum Handeln auffordern.
Rheinland-Pfalz macht sich für seine Flughäfen stark
Schon seit Längerem bemüht sich die Luftfahrtbranche geschlossen um die Abschaffung der Steuer. Hauptgründe dafür: Durch die Steuer würden deutsche Unternehmen großen finanziellen Belastungen ausgesetzt und auch grenznahe Flughäfen hätten erhebliche Nachteile davonzutragen. Mitte dieses Jahres wurden seitens der Airlines, aber auch einiger Politiker Stimmen laut, die ein Ende des Gesetzes forderten. Mit seiner Klage setzte sich das Land Rheinland-Pfalz für seine Flughäfen ein, so auch den Airport Frankfurt-Hahn, der vor allem von Ryanair bedient wird. Denn durch die Luftverkehrssteuer käme es vor allem bei Low-Cost-Airlines und Kurzstreckenflügen zu unverhältnismäßigen Preissteigerungen. Außerdem würde damit ein Eingriff in die Berufsfreiheit stattfinden, den auch Umweltziele nicht rechtfertigen würden, heißt es in der Klage. Ebenso in Frage gestellt wurde die Zuständigkeit des Bundes für eine solche Steuer. Diesbezüglich bestätigte das Gericht die Autorität des Bundes. Auch die Umsetzung von Umweltzielen würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit zulässig machen, urteilten die Richter in Karlsruhe.
Steuer bringt dem Bund 1 Milliarde Euro im Jahr
Seit 2011 regelt das sogenannte Luftverkehrssteuergesetz die steuerlichen Abgaben auf Flugtickets. Damals wurde das Gesetz ins Leben gerufen, um den Etat zu sanieren. Und das mit Erfolg: Etwa eine Milliarde Euro spült die Steuer jährlich in die Staatskasse. Kein Wunder, dass das Finanzministerium diesen Einnahmeposten nicht leichtfertig aufgibt. Die Erhebung der Steuer erfolgt gestaffelt, nach Flugkilometern. Das betrifft jeden Passagierflug, der von einem deutschen Flughafen startet unabhängig von der Fluglinie. Damit würde versucht: „Anreize dafür zu geben, dass auf angemessenere und sinnvollere Verkehrswege umgestiegen wird wie die Bahn.“