Als im Mai 2011 der Vulkan Grimsvötn auf Island ausbrach, legte das auch den Flugverkehr in Deutschland lahm. Zu groß war die Gefahr, dass die Flugsicherheit gefährdet wurde, es gab ein Verbot. Für Condor und Air Berlin ein fragwürdige Entscheidung: Sie reichten Klage dagegen ein.
Konkret gestartet werden durfte zu diesem Zeitpunkt nicht an den Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen. Für Air Berlin und Condor eine klare Fehlentscheidung, denn – so der Klagegrund – wirkliche Beweise in Form von Messergebnissen zur Gefährdung des Luftraumes gab es nicht. Das Verbot seitens der Deutschen Flugsicherung (DFS) wird von den Linien in besonderem Maße angezweifelt und ist jetzt ein Fall für die Richter. Am heutigen Dienstag klagen sie vor dem Darmstädter Amtsgericht. Entgegen aller spontanen Annahmen geht es dabei in erster Linie nicht um Schadensersatz, sondern um die Bestimmung der rechtlichen Befugnis des Verbots.
Sollte den Airlines Recht gegeben werden, ist eine zweite Klage (dann auf finanzielle Schadensbegrenzung) nicht auszuschließen, wie der Air Berlin-Sprecher in einem offiziellen Presse-Statement zu verstehen gibt: „Das werden wir sehen.“ Drei Tage lang hatte der Vulkanausbruch den europäischen Flugverkehr besonders beeinträchtigt, jeder hundertste Flug musste gecancelt werden, die Linien wurden finanziell belastet – und das obwohl es gerade erst rund ein Jahr her war, dass der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ein großflächiges Chaos verursacht hatte.