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Warum verschärft die Bundesregierung die Bestimmungen für den Luftverkehr?

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Foto Der deutsche Innenminister soll künftig auch Flugverbote verhängen dürfen.Nach den Anschlägen an den Flughäfen Brüssel und Istanbul hat die Bundesregierung die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht: Der Innenminister könnte dann je nach Gefährdungslage auch Flugverbote verhängen.

Innenminister darf Flugverbote verhängen

Wenn Terror oder andere Gefahren im Luftverkehr drohen, kann das Bundesinnenministerium künftig Flugverbote verhängen. Nach den Anschlägen am Flughafen Brüssel-Zaventem im März und am Atatürk -Flughafen in Istanbul Ende vergangenen Monats hat das Bundeskabinett gestern eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht, um die Bestimmungen für den Luftverkehr zu verschärfen. Der Bundesinnenminister kann demnach in Abhängigkeit von der Gefährdungslage ein Flugverbot für einzelne Flugzeuge oder bestimmte Gruppen von Maschinen verhängen und entweder Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbote aussprechen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte zur Gesetzesnovelle: „Dass der Luftverkehr im Fokus terroristischer Angriffe steht, wurde uns in den vergangenen Wochen und Monaten schmerzlich vor Augen geführt.“

Schutz der Bürger vor Terror soll verbessert werden

Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, dass künftig die Überprüfung von Flughafenmitarbeitern und Beschäftigten der Airlines verschärft wird. Laut Bundesinnenministerium werden im Interesse des Schutzes des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche Innentäter die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht mehr wie bisher nur durch ihren Arbeitgeber auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden, sondern auch von den zuständigen Behörden. In erster Linie würde das Mitarbeiter im Frachtbereich der Flughäfen betreffen.

Auch die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht soll neu geregelt werden: Im Rahmen der Umsetzung von EU-Vorgaben ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik geplant.


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