Die umstrittene Müggelsee-Flugroute für den neuen Hauptstadtflughafen BER ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag bestätigt worden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei dafür nicht notwendig.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Flugrouten vom künftigen Hauptstadtflughafen BER über den Müggelsee bestätigt und damit Klagen von Anwohnern und Naturschutzverbänden zurückgewiesen.
Die Kläger hatten drauf bestanden, dass die Müggelsee-Flugrouten hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen, weil sie von denen, die im Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2004 unverbindlich geplant wurden, deutlich abweichen. Der Vorsitzende Richter argumentierte in seiner mündlichen Urteilsbegründung in Berlin am Freitag, dass die Festlegung der Flugrouten nach Ansicht des Senats keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliege. Ausschließlich der Bau eines Flughafens sei UVP-pflichtig. Nach deutschem und EU-Umweltrecht reiche die Prüfung aus, die im Planfeststellungsverfahren erfolgt sei.
Ganz anders hatte das Gericht im Januar entschieden, als es eine der Wannsee-Routen kippte. Diese führt allerdings über einen nicht gegen Flugzeugabstürze gesicherten Atomreaktor.