Air France nimmt in Kürze wieder Flüge in den Iran auf. Das weibliche Bordpersonal soll sich beim Verlassen des Flugzeugs verhüllen und der Kopftuch-Pflicht nachkommen.
Air-France-Stewardessen wehren sich gegen die Kopftuch-Pflicht
Am 17. April 2016 nimmt die Fluglinie Air France ihre Flüge von Paris nach Teheran wieder auf, die vor acht Jahren ausgesetzt wurden. Nun haben die USA und die EU zu Jahresbeginn die Sanktionen gegen den Iran aufgehoben, und das vorderasiatische Land wird zunehmend wieder für europäische Geschäftsleute, Wissenschaftler und Touristen interessant. Die Hauptstadt des Iran ist nicht nur eine bedeutende Industrie- und Handelsstadt, sondern auch ein wichtiges Wissenschafts- und Kulturzentrum.
Doch die geplante Wiederaufnahme der Teheran-Flüge wird von Gewerkschaftsprotesten begleitet. Sie sind gegen die Anweisung von Air France, dass das weibliche Bordpersonal der Airline bei Flügen in den Iran Kopftuch tragen muss. Die Kopftuchpflicht sei ein Angriff auf die persönliche Freiheit der Air-France-Mitarbeiterinnen.
Air France hat Stewardessen, aber auch Pilotinnen in einem internen Schreiben die Weisung erteilt, in Teheran die im Iran geltenden Gesetze und Kleidervorschriften zu beachten. Im Klartext heißt das, dass die weiblichen Mitglieder des Bordpersonals während des Fluges in den Iran eine lange Hose, eine weite Jacke sowie beim Verlassen des Flugzeugs einen Schal tragen müssen, der die Haare verdeckt. Gegen diese Anweisung der Air France setzt sich nun unter anderem die Gewerkschaft SNPNC, die das Bordpersonal vertritt, zur Wehr.
Air France sieht sich jedoch im Recht und argumentiert, dass andere Fluggesellschaften wie Austrian Airlines oder Lufthansa, die ebenfalls Flüge in den Iran anbieten, die Kopftuch-Pflicht im Rahmen der konzerninternen Kleiderordnung auch umsetzen und es hier nicht zu Protesten komme. Zudem könne man bestimmte Einschränkungen machen, wenn dies erforderlich sei – wie im Fall der Flüge in den Iran, wo es vorgeschrieben sei, dass Frauen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Außerdem heißt es bei Air France, dass die Kopftuch-Pflicht bereits bei den früheren Iran-Flügen gültig gewesen sei. Aähnlich verhalte es sich bei Flügen nach Riad – in der Hauptstadt Saudi-Arabiens müsse das weibliche Bordpersonal ebenfalls ein Kopftuch tragen, wenn es sich im öffentlichen Raum bewege.
Air France ist zu Zugeständnissen beim Thema Kopftuch bereit
Die Proteste des Bordpersonals gegen die Kopftuch-Pflicht haben bereits zu ersten Erfolgen geführt: Air France zeigte sich gegenüber den Gewerkschaften zu Zugeständnissen bereit und gab bekannt, dass für weibliches Bordpersonal, das deswegen keine Flüge in den Iran antreten wolle, eine Ausnahmeregelung eingeführt werde. Zudem müssen die Stewardessen keine finanziellen und sonstigen Nachteile befürchten, wenn sie nicht bereit seien, in den Iran zu fliegen. Eigentlich ist bei Air France und allen anderen Airlines nicht möglich, dass sich das „fliegende Personal“ die Ziele selbst aussuchen darf.