Russland will vom 1. Juli an von den Airlines Passagierdaten von Russlandreisenden aus der EU verlangen. Einem Dekret des russischen Verkehrsministeriums zufolge sollen auch Fluggesellschaften, die Russland überfliegen bzw. dort landen oder starten wollen, die Daten zur Verfügung stellen.
Ab kommendem Monat sollen Airlines den russischen Behörden alle persönlichen Daten übermitteln, die bei der Buchung von Flugtickets anfallen. Medienberichten zufolge sollen laut einem Dekret des russischen Verkehrsministeriums sämtliche Airlines, die russisches Gebiet überfliegen bzw. auf russischem Boden starten oder landen wollen, ab 1. Juli die in der Passenger Name Record (PNR) enthaltenen Daten zur Verfügung stellen. Davon wären nicht nur Flugreisende betroffen, sondern auch Passagiere von Schiffen, Zügen oder Bussen. Künftig sollen den Behörden unter anderem Kreditkartennummern, Sitzplatzpräferenzen und Kontaktdaten am russischen Zielort zur Verfügung gestellt werden.
Die EU-Kommission sieht in den Forderungen Moskaus erhebliches Konfliktpotenzial: Sollte die russische Regierung nicht einlenken, werden die Airlines ab kommenden Monat in einen Konflikt zwischen den EU-Vorgaben und den Forderungen Russlands geraten, die gegen das EU-Datenschutzrecht verstoßen. Sollten die Fluggesellschaften die Daten jedoch nicht weitergeben, laufen Sie Gefahr, russische Flughäfen und den russischen Luftraum nicht mehr nutzen zu dürfen.
Ein Sonderfall bezüglich der Bereitstellung von Passagierdaten sind die USA: Zwischen der EU und den USA existiert ein Abkommen zu Fluggastdaten (Passenger Name Records, kurz PNR) in dem festgeschrieben ist, dass die europäischen Airline für alle Flüge in die und aus den USA Daten von EU-Bürgern an amerikanische Behörden weitergeben müssen. Diese werden nach sechs Monaten anonymisiert und bleiben bis zu 15 Jahre lang gespeichert.