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Fluggastdatenspeicherung: EU gibt den Weg frei

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Foto Das EU-Parlament hat den Weg für die  Fluggastdatenspeicherung frei gemachtDer Weg zur Einführung der Speicherung von Fluggastdaten in Europa ist frei. Sechs Monate nach den Anschlägen von Paris hat das Europaparlament grünes Licht dafür gegeben.

Datenschützer kritisieren den EU-Beschluss

Die Speicherung und Nutzung der Fluggastdaten innerhalb der EU „zum Kampf gegen Terrorismus und schwerwiegendes, grenzüberschreitendes Verbrechen“ soll demnächst möglich sein. Der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE-Ausschuss) hat mit knapper Mehrheit einen entsprechenden Kompromissvorschlag für so genannte Passenger Name Records (PNR) gebilligt.
Jetzt verhandelt das EU-Parlament mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission über einen gemeinsamen Gesetzestext, um die Speicherung der Daten bis Ende des Jahres endgültig beschließen zu können. Dann wäre der Weg frei, um künftig Daten von Passagieren auf Flügen in die EU und aus der EU bis zu fünf Jahre zu speichern. Flüge innerhalb Europas sowie nationale Flüge werden von der Speicherung ausgenommen. Pro Passagier und Flug werden bis zu 60 Einzelangaben gespeichert. Datenschützer sehen in der Entscheidung des Ausschuss für Inneres und Justiz den „Grundstein für die Totalüberwachung des Reiseverkehrs“.
Die seit langem von der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten geforderte Speicherung der Daten von Fluggästen war vom Innenausschuss stets abgelehnt worden. Erst nach der islamistischen Anschlagsserie von Paris Anfang Januar 2015 das EU-Parlament seinen Widerstand gegen die Speicherung aufgegeben und will bis Jahresende eine europaweite Sammlung von Passagierdaten ermöglichen.

Gespeicherte Daten werden nach 30 Tagen maskiert

Die Datensätze sollen 30 Tage lang „offen“ gespeichert werden. Anschließend werden sie „maskiert“ und sollen nur noch einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sein. Damit soll verhindert werden, dass sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangen oder Datenlecks entstehen. Bei Terrorverdacht können die Passagierdaten fünf Jahre lang eingesehen werden, bei schweren internationalen Verbrechen, wie Drogen- und Waffenhandel oder Geldwäsche, immerhin noch vier Jahre.

Der britische Verhandlungsführer Timothy Kirkhope von der konservativen EKR-Fraktion hat die EU-weite Speicherung von Passagierdaten verteidigt. Wenn die Mitgliedsstaaten ihre eigenen Systeme installieren, sagte er, entstünden Lücken im Überwachungsnetz und ein hoher Datenschutzstandard könne nicht garantiert werden. Zudem sei die Fluggastdatenspeicherung auch nötig, um möglichen Gefahren durch Jihad-Rückkehrer zu begegnen, erklärte der britische Ausschussberichterstatte. Es gehe dabei vor allem um Islamisten aus EU-Staaten, die in Syrien oder im Irak kämpfen und nach ihrer Rückkehr Anschläge verüben könnten.

Parteien reagieren unterschiedlich

Dem CDU-Europaabgeordneten Axel Voss geht die Einigung bezüglich der Speicherung von Fluggastdaten noch nicht weit genug: Er kritisiert die Beschränkung auf „internationale Flüge“. Seiner Ansicht nach können Straftäter und Terroristen das Flugzeug mehrfach wechseln und dabei auch innereuropäische und Inlandsflüge nutzen. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) sieht in dem Verhandlungsergebnis eine „wirksame und verhältnismäßige“ Fluggastdatenspeicherung. Andere SPD-Mitglieder wenden sich jedoch gegen die anlasslose Speicherung der Fluggastdaten. Das sei mit der europäischen Grundrechtecharta unvereinbar. Die Grünen und die Linken sehen in dem Vorschlag „die anlasslose Massenüberwachung aller Fluggäste“ und wollen bei seiner endgültigen Verabschiedung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.


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